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Zuständigkeit

Wann hilft die Feuerwehr

Die Feuerwehr leistet Hilfe bei Ereignissen, die ein rasches Eingreifen zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt oder Sachwerten erfordern. Bei akuter Gefahr wählen Sie immer die Notrufnummer 118.

Alarmieren Sie die Feuerwehr bei

  • Brand, Rauchentwicklung oder Explosion
  • Gefahr für Menschen oder Tiere
  • Verkehrsunfall mit verletzten oder eingeschlossenen Personen
  • Unwetter, Hochwasser oder anderen Elementarereignissen
  • Öl-, Chemie- oder Umweltereignissen
  • Einsturzgefahr oder einer vergleichbaren akuten Notlage

Kein Notruf ist erforderlich bei

​Allgemeinen Verwaltungsfragen, nicht dringenden Beratungen, kleinen privaten Reparaturen oder nachträglichen Versicherungsfragen. Nutzen Sie dafür unsere Kontaktseite oder wenden Sie sich an die zuständige Fachstelle.

Wenn Sie unsicher sind

​Besteht möglicherweise eine unmittelbare Gefahr, warten Sie nicht ab. Bringen Sie sich selbst in Sicherheit und verständigen Sie die zuständige Notrufzentrale. Schildern Sie ruhig, was passiert ist und wo Sie sich befinden.
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